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Die richtige Höhe
Von Andy Fischer, 17. Dezember 1999

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Andy Fischer ist Berufspilot und Fluglehrer auf dem Flugplatz Birrfeld
Hin und wieder melden sich per Funk Piloten aus Höhen, die so gar nicht existieren. Korrekte Angaben sind zwingend für die Sicherheit.

Es ist verständlich, dass sich im Umgang mit den recht komplexen Themen rund um den Höhenmesser Probleme ergeben können. Ein Thema, das die Flugsicherheit direkt tangiert, darf allerdings nicht beiseite geschoben werden.

Dies beginnt bereits bei den Begriffsbestimmungen wie:
– Height (Höhe über Grund),
– Altitude (Höhe über QNH),
– Elevation (Geländehöhe),
– Flight Level (Höhe über QNE).

Um keine Verwechslungen zu riskieren, wurde genau definiert, wo welche dieser Bezeichnungen zu verwenden ist. Vor allem der Unterschied zwischen Altitude und Flight Level muss jedem Piloten klar sein.

Immer wieder hört man auf den Informationsfrequenzen von Zürich und Genf Piloten, die sich in den Alpen auf beispielsweise FL 85 melden. Auf der anderen Seite fliegen Piloten im Mittelland auf 8500 ft. Beides ist falsch. Gesetze und Normen der ICAO sind hier eindeutig (AIP VFR-Guide RAC 2, Seite 46). So ist auf Höhen unterhalb von 3000 ft/GND immer mit der QNH-Einstellung zu fliegen. Dies bedeutet für fast alle Alpenflüge mit Kleinflugzeugen, dass die Höhe in Fuss angegeben werden muss und der Höhenmesser dementsprechend eingestellt ist.

Die Differenz zwischen QNH und Standarddruck (1013.2 hPa) kann ohne weiteres 20 hPa oder mehr betragen. Damit kann die angezeigte Höhe sehr weit von der wirklichen Höhe abweichen (27 ft pro hPA). Das Fliegen auf Flight Level in den Alpen ist gefährlich für den Piloten und seine Passagiere.

Gefährlich für die anderen wird es, wenn sich ein Pilot auf falschen Höhen meldet. So kommt es vor, dass zwar Flight Level gemeldet wird, aber der Höhenmesser auf der QNH-Einstellung belassen wird.

Die Frage stellt sich natürlich, ab wo denn nun auf Flight Level gemeldet werden muss. Die Grundregel dafür ist einfach. Ausserhalb von TMA’s muss auf Höhen über 3000 ft GND der Höhenmesser auf Standard (1013.2 hPa) eingestellt werden und in FL abgelesen und gemeldet werden. Im Bereich von Flughäfen mit Kontrollzone ist eine Übergangshöhe definiert, auf welcher der Höhenmesser umgestellt werden muss. In Zürich ist dies zum Beispiel 5000 ft (Bern 5000 ft/Grenchen 6000 ft/Genf 7000 ft).

Das Mittelland hat an den tieferen Stellen eine «Elevation» von rund 1400 ft. Addiert man nun die 3000 ft, müsste man in diesen Regionen bereits ab 4500 ft den Höhenmesser auf 1013.2 hPa umstellen. Da aber alle Flüge nach Instrumentenflugregeln im Mittelland erst auf 5000 ft respektive 6000 ft ihre Höhenmesser umstellen, macht es keinen Sinn, im Mittelland unterhalb von 6000 ft auf Flight Levels herumzufliegen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Luftraum «E» ein kontrollierter Luftraum ist und darin auch bei Sichtflugbedingungen kontrollierte Flugzeuge unterwegs sind, die sich strikt an die Übergangshöhen halten.

Wenn man nun die 3000-ft-Regel betrachtet und sich auf die höheren Geländepunkte einer Flugroute bezieht, ergeben sich vernünftige Übergangshöhen von selbst. Aus diesen Überlegungen kann man für VFR-Flüge die folgenden Übergangshöhen ableiten:
östlich von Zürich 5000 ft
zwischen Zürich und Bern 6000 ft
zwischen Bern und Genf 7000 ft
Region Basel 5000 ft

Daneben sind auch die West/Ost Flugregeln zu beachten (siehe Swiss Aviation Nr. 19, «Reiseflughöhen»). Wer auf der falschen «Höhe» unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern wird auch für andere zur Gefahr.


   
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