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| ZIVILLUFTFAHRT |
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| GENERAL AVIATION |
Rundflüge
- Dauerbrenner im Freizeitangebot (2)
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Primär ein
dreiplätziges Schulflugzeug, wird der FFA AS202/15 Bravo auch als
Rundflugmaschine eingesetzt
Rundflugpiloten sind
Berufspiloten
Es kann da nicht irgendjemand, der einmal fliegen gelernt hat, kommen, sich
vorstellen und erklären, er stelle sich als Rundflugpilot zur
Verfügung. Durchgeführt werden die Rundflüge, bei denen es sich
um kommerzielle Flüge handelt, allesamt von Berufspiloten. Sie haben die
entsprechende Lizenz B. Gegebenenfalls ist sie als BB-Ausweis auf den
schweizerischen Luftraum beschränkt. Eine Geldvergütung für ihre
Einsätze erhalten die Piloten in der Regel nicht. Ihr Gewinn besteht
darin, dass sie mit Rundflügen die nötigen Flugstunden günstig
erreichen können. Teilweise werden ihnen in einer Art Sammelsystem Punkte
gutgeschrieben, die sie mit Ausbildungs- und Trainingsflügen verrechnen
können. Üblicherweise absolvieren die Rundflugpiloten jedes Jahr
einen Checkflug und einen Theorie-Refresher, um ihren Ausbildungsstand immer
auf der nötigen Höhe halten zu können.
| Anforderungen an
Rundflugpiloten und -pilotinnen |
Voraussetzung für einen Rundflugpiloten
ist, dass er die B-Lizenz (Berufspilot) oder BB-Lizenz (Beschränkter
Berufspilot) besitzt. Letztere unterscheidet sich von der B-Lizenz im
wesentlichen dadurch, dass nur Flüge im schweizerischen Luftraum gestattet
sind. Wichtige ist auch, dass der Pilot gut ins Team passt. Andere Faktoren
zählen selbstverständlich mit. Die Motorfluggruppe Zürich hat
eine Art Regulativ aufgestellt, das umschreibt, was es braucht, um Pilotin oder
Pilot des Rundflug MFGZ zu werden und zu bleiben. Daraus einige Punkte:
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Die Rundflugpilotin/der Rundflugpilot ist
für die Passagiere nicht nur Kommandant, sondern auch Repräsentant
des Dienstleistungsunternehmens |
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Sie/er muss mindestens 22 Jahre alt und
Schweizer Bürgerin(Schweizer Bürger oder
Ausländerin/Ausländer mit guten Deutschkenntnissen sein |
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Einwandfreier Leumund sowie Motivation und
Idealismus werden vorausgesetzt |
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Sie/er muss bereit sein für Wochenend-
und Feiertagseinsätze sowie für Einsatzmöglichkeiten an
mindestens drei (Halb-) Tagen pro Monat |
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Jede Pilotin, jeder Pilot hat sich
zusätzlich bei Bedarf und in einem zumutbaren Rahmen für spezielle
Aufgaben (z.B. Mitarbeit in Arbeitsgruppen etc.) zur Verfügung zu
stellen. |
| Zahlreiche weitere Punkte kommen dazu. So zum
Beispiel die Bereitschaft, Einweisungen und Umschulungen auf die von der MFGZ
eingesetzten Flugzeuge auf eigene Kosten zu absolvieren. |
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