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GENERAL AVIATION

Rundflüge - Dauerbrenner im Freizeitangebot (2)
 
Rundflüge
Rundflugpiloten sind Berufspiloten
Anforderungen an Rundflugpiloten und pilotinnen
Grosse Palette von Flugzeugtypen
Rundflugmaschine Primär ein dreiplätziges Schulflugzeug, wird der FFA AS202/15 Bravo auch als Rundflugmaschine eingesetzt

Rundflugpiloten sind Berufspiloten
Es kann da nicht irgendjemand, der einmal fliegen gelernt hat, kommen, sich vorstellen und erklären, er stelle sich als Rundflugpilot zur Verfügung. Durchgeführt werden die Rundflüge, bei denen es sich um kommerzielle Flüge handelt, allesamt von Berufspiloten. Sie haben die entsprechende Lizenz B. Gegebenenfalls ist sie als BB-Ausweis auf den schweizerischen Luftraum beschränkt. Eine Geldvergütung für ihre Einsätze erhalten die Piloten in der Regel nicht. Ihr Gewinn besteht darin, dass sie mit Rundflügen die nötigen Flugstunden günstig erreichen können. Teilweise werden ihnen in einer Art Sammelsystem Punkte gutgeschrieben, die sie mit Ausbildungs- und Trainingsflügen verrechnen können. Üblicherweise absolvieren die Rundflugpiloten jedes Jahr einen Checkflug und einen Theorie-Refresher, um ihren Ausbildungsstand immer auf der nötigen Höhe halten zu können.



Anforderungen an Rundflugpiloten und -pilotinnen
Voraussetzung für einen Rundflugpiloten ist, dass er die B-Lizenz (Berufspilot) oder BB-Lizenz (Beschränkter Berufspilot) besitzt. Letztere unterscheidet sich von der B-Lizenz im wesentlichen dadurch, dass nur Flüge im schweizerischen Luftraum gestattet sind. Wichtige ist auch, dass der Pilot gut ins Team passt. Andere Faktoren zählen selbstverständlich mit. Die Motorfluggruppe Zürich hat eine Art Regulativ aufgestellt, das umschreibt, was es braucht, um Pilotin oder Pilot des Rundflug MFGZ zu werden und zu bleiben. Daraus einige Punkte:
Die Rundflugpilotin/der Rundflugpilot ist für die Passagiere nicht nur Kommandant, sondern auch Repräsentant des Dienstleistungsunternehmens
Sie/er muss mindestens 22 Jahre alt und Schweizer Bürgerin(Schweizer Bürger oder Ausländerin/Ausländer mit guten Deutschkenntnissen sein
Einwandfreier Leumund sowie Motivation und Idealismus werden vorausgesetzt
Sie/er muss bereit sein für Wochenend- und Feiertagseinsätze sowie für Einsatzmöglichkeiten an mindestens drei (Halb-) Tagen pro Monat
Jede Pilotin, jeder Pilot hat sich zusätzlich bei Bedarf und in einem zumutbaren Rahmen für spezielle Aufgaben (z.B. Mitarbeit in Arbeitsgruppen etc.) zur Verfügung zu stellen.
Zahlreiche weitere Punkte kommen dazu. So zum Beispiel die Bereitschaft, Einweisungen und Umschulungen auf die von der MFGZ eingesetzten Flugzeuge auf eigene Kosten zu absolvieren.




 
   
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