THEMA
MLITÄRFLUGPLÄTZE

Schicksalspoker um Militärflugplätze (2)
 
Militärflugplätze
Die grossen bleiben unangetastet
SIL im Frühjahr 2000 vor dem Bundesrat?
Klare Verkaufsgrundsätze
 
Ambri In den Fünfziger- und Sechzigerjahren operierten von Ambri aus vorwiegend De Havilland Venom

Die Grossen bleiben unangetastet
Die grossen Flugplätze des Bundesamtes für die Betriebe der Luftwaffe (BABLW), nämlich Alpnach (Heli und Leichtflugzeuge), Buochs, Dübendorf, Emmen, Interlaken (ohne Jet-Betrieb), Locarno (Ausbildung), Meiringen, Payerne, Sion und Turtmann werden nebst einigen weiteren Plätzen vorderhand unangetastet bleiben. Diese Plätze werden teils auch zivil genutzt, haben aber nichts mit den anstehenden Schliessungen oder Umnutzungen der zehn genannten Flugplätze zu tun. Eine zivile Mitbenützung von Luftwaffenplätzen ist in der Regel Sache einer vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erteilten Betriebsbewilligung samt Betriebsreglement, die in Koordination mit dem BABLW der Luftwaffe, eventuell weiteren Bundesstellen und nach Anhörung der lokalen Behörden erteilt wird.
 
Sicher ist auch, dass der Bund Ambri und St. Stephan nicht veräussern will, weil sie militärisch noch genutzt wer-den, allerdings nicht mehr für die Luftwaffe. Besiegelt scheint jetzt auch schon das Schicksal des Platzes Frutigen. Dieses Gelände wird für den Bau der NEAT gebraucht.

SIL muss zuerst verabschiedet sein
Eine Art Koordinator im Schicksalspoker um die genannten Flugplätze ist Ulrich Appenzeller, Chef Abteilung Raumordnungs- und Umweltpolitik im Generalsekretariat des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Zur Frage, welche Schritte im Zusammenhang mit den nicht mehr benötigten Luftwaffenplätzen anstehen, äussert er sich wie folgt: «Vorerst geschieht gar nichts, das heisst, wenigstens nicht vor der Verabschiedung des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL), der in diesem Frühjahr der interessierten Öffentlichkeit zur Stellungnahme unterbreitet wurde.» Besonders wichtig ist im Zusammenhang mit der Liquidation oder Umnutzung der zehn ehemaligen Militärflugpätzen etwas: Der SIL ist weder Entwicklungsplan noch hält er Grenzwerte fest. Von Bedeutung ist, dass Aussagen und Fakten des SIL bei einer allfällig geplanten zivilen Nutzung eines ehemaligen Militärflugplatzes ausschlaggebend sein können.

Marktpreise statt Fantasiepreise
Sobald der Weg für den Bund für die Desinvestion der zehn, respektive acht Militärflugplätze frei ist, werden die Verkaufs- und Umnutzungsgspräche sowie allfällige neue Betriebsbewilli-gungsverfahren für einen zivilen Flugbetrieb anlaufen können. Da die Bundeskasse mehr als leer ist, braucht der Bund dringend Geld - und zwar viel Geld. Der Bund ist also interessiert, die Plätze so rasch als möglich zu verkaufen. Die Flugplätze stehen auf nicht eingezontem Landwirtschaftsland. Würde Bau- oder Industrieland daraus, so müsste zuerst eingezont werden. Ein hartes Ringen um die Landpreise, je nach der weiteren Nutzung des Geländes, und ein Feilschen, von welchem Basisindex ausgegangen werden soll, zeichnet sich jetzt schon am Horizont ab. Ulrich Appenzeller vom VBS legt grossen Wert darauf festzuhalten, dass die Plätze nicht zu einem politischen Fantasiepreis von beispielsweise einem Schweizerfranken, sondern zu Marktpreisen verkauft werden: Da spekulierte doch die Walliser Kantonsregierung allen Ernstes damit, den Flugplatz Raron gratis einzusacken, quasi als Ent-schädigung für den über Jahre ertragenen Lärm der Luftwaffen-Flugzeuge, ganz ohne zu berücksichtigen, wie viele Millionen durch den Militärflugbetrieb indirekt ins Wallis geflossen waren.

 
SIL im Frühjahr 2000 vor dem Bundesrat?
Paul Hug Paul Hug, Adjunkt in der
Abteilung Infrastruktur und
Umwelt im BAZL und Projektleiter SIL
Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt SIL wurde vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und vom Bundesamt für Raumplanung (BRP) erstellt und gibt eine Gesamtübersicht über die bestehende und geplante Infrastruktur der zivilen Luftfahrt, die rund 180 Objekte umfasst, bindet aber auch die bereits heute zivil mitbenützten Militärflugplätze ein. Der SIL macht Aussagen zu den Zielen der schweizerischen Luftfahrtpolitik, zur Entwicklung der Luftfahrt in den einzelnen Teilbereichen, zu Strategien und Massnahmen für die Sicherstellung der Luftfahrtinfrastruktur, zur Abstimmung auf die Raumordnung und zur Verminderung der Auswirkungen der Luftfahrt auf die Umwelt. Wichtig zu wissen ist, dass er nicht den Endzustand des Ausbaus der zivilen Luftfahrtinfrastruktur aufzeigt, sondern den aktuellen Stand der Planung aufgrund der heutigen Kenntnisse wiedergibt. Er bedarf periodisch einer Überprüfung und Anpassung.
Projektleiter für den SIL ist Paul Hug, Adjunkt und Chef der Abteilung Infrastruktur und Umwelt im BAZL. Was passiert nun mit den Anträgen an den SIL, die körbeweise beim BAZL eingegangen sind? Paul Hug: «Wo notwendig, führen wir mit den Antragstellern Bereinigungsgespräche. Der nächste Schritt ist der Einbau jener Anträge in den SIL, die berücksichtigt werden konnten, und zwar substantiell, materiell oder formell.» Wenn der SIL ange-passt ist, geht er nicht gleich an den Bundesrat. Zum weiteren Verfahren nochmals Paul Hug: «Es gibt auf Bundesebene nochmals eine Ämterkonsultation, und bevor wir an den Bundesrat gelangen, konsultieren wir jene Kantone, die in Bezug auf den SIL von erheblichen Änderungen betroffen sind». Wie die Dinge heute stehen, sollte der SIL dem Bundesrat im Frühjahr 2000 vorgelegt werden können.



 
     
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