|
|
In den Fünfziger- und Sechzigerjahren operierten von Ambri
aus vorwiegend De Havilland Venom Die Grossen bleiben unangetastet Die grossen Flugplätze des Bundesamtes für die Betriebe der Luftwaffe (BABLW), nämlich Alpnach (Heli und Leichtflugzeuge), Buochs, Dübendorf, Emmen, Interlaken (ohne Jet-Betrieb), Locarno (Ausbildung), Meiringen, Payerne, Sion und Turtmann werden nebst einigen weiteren Plätzen vorderhand unangetastet bleiben. Diese Plätze werden teils auch zivil genutzt, haben aber nichts mit den anstehenden Schliessungen oder Umnutzungen der zehn genannten Flugplätze zu tun. Eine zivile Mitbenützung von Luftwaffenplätzen ist in der Regel Sache einer vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erteilten Betriebsbewilligung samt Betriebsreglement, die in Koordination mit dem BABLW der Luftwaffe, eventuell weiteren Bundesstellen und nach Anhörung der lokalen Behörden erteilt wird. Sicher ist auch, dass der Bund Ambri und St. Stephan nicht veräussern will, weil sie militärisch noch genutzt wer-den, allerdings nicht mehr für die Luftwaffe. Besiegelt scheint jetzt auch schon das Schicksal des Platzes Frutigen. Dieses Gelände wird für den Bau der NEAT gebraucht. SIL muss zuerst verabschiedet sein Eine Art Koordinator im Schicksalspoker um die genannten Flugplätze ist Ulrich Appenzeller, Chef Abteilung Raumordnungs- und Umweltpolitik im Generalsekretariat des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Zur Frage, welche Schritte im Zusammenhang mit den nicht mehr benötigten Luftwaffenplätzen anstehen, äussert er sich wie folgt: «Vorerst geschieht gar nichts, das heisst, wenigstens nicht vor der Verabschiedung des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL), der in diesem Frühjahr der interessierten Öffentlichkeit zur Stellungnahme unterbreitet wurde.» Besonders wichtig ist im Zusammenhang mit der Liquidation oder Umnutzung der zehn ehemaligen Militärflugpätzen etwas: Der SIL ist weder Entwicklungsplan noch hält er Grenzwerte fest. Von Bedeutung ist, dass Aussagen und Fakten des SIL bei einer allfällig geplanten zivilen Nutzung eines ehemaligen Militärflugplatzes ausschlaggebend sein können. Marktpreise statt Fantasiepreise Sobald der Weg für den Bund für die Desinvestion der zehn, respektive acht Militärflugplätze frei ist, werden die Verkaufs- und Umnutzungsgspräche sowie allfällige neue Betriebsbewilli-gungsverfahren für einen zivilen Flugbetrieb anlaufen können. Da die Bundeskasse mehr als leer ist, braucht der Bund dringend Geld - und zwar viel Geld. Der Bund ist also interessiert, die Plätze so rasch als möglich zu verkaufen. Die Flugplätze stehen auf nicht eingezontem Landwirtschaftsland. Würde Bau- oder Industrieland daraus, so müsste zuerst eingezont werden. Ein hartes Ringen um die Landpreise, je nach der weiteren Nutzung des Geländes, und ein Feilschen, von welchem Basisindex ausgegangen werden soll, zeichnet sich jetzt schon am Horizont ab. Ulrich Appenzeller vom VBS legt grossen Wert darauf festzuhalten, dass die Plätze nicht zu einem politischen Fantasiepreis von beispielsweise einem Schweizerfranken, sondern zu Marktpreisen verkauft werden: Da spekulierte doch die Walliser Kantonsregierung allen Ernstes damit, den Flugplatz Raron gratis einzusacken, quasi als Ent-schädigung für den über Jahre ertragenen Lärm der Luftwaffen-Flugzeuge, ganz ohne zu berücksichtigen, wie viele Millionen durch den Militärflugbetrieb indirekt ins Wallis geflossen waren. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||