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ZIVILLUFTFAHRT |
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PILOTENAUSBILDUNG |
Der
schwierige Schritt in die Zukunft
von Andy
Fischer, 12. März 1999
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Der Piaggio
das Standardschulflugzeug der Swissair Aviation School
Die
Einführung der JAR FCL auf den 1. Juli stellt Piloten, Flugbetriebe und
Flugschulen vor neue Tatsachen. Besonders für die Flugschulen werden die
Vorlagen Konsequenzen haben.
Mit der Ratifizierung des Abkommens von Zypern am 11. September 1990 hat sich
die Schweiz verpflichtet, die Normen und Regelungen der Joint Aviation
Authority (JAA) anzuwenden. Die JAA, die als grössere
Schwesterorganisation der ECAC (European Civil Aviation Conference) bezeichnet
werden kann, ist im Zusammenhang mit der Zertifizierung des ersten Airbus
(A300) entstanden. Die Entwicklung eines europäischen Verkehrsflugzeuges
machte es notwendig, dass die beteiligten Firmen nach einheitlichen Kriterien
planen, bauen und schliesslich zertifizieren konnten.
Damit diese Flugzeuge nun auch nach einheitlichen Richtlinien gewartet werden
konnten, wurden bald weitere Übereinkommen betreffend Wartung,
Anforderungen an Flugzeugmechaniker usw. notwendig. Die mit den Joint Aviation
Requirements (JAR) 145 in Kraft getretenen Regelungen machen es heute
möglich, ein Schweizer Flugzeug in einem anderen Joint Aviation
Authority-Staat warten zu lassen, wie auch ausländische Flugzeuge in der
Schweiz zu überholen.
Nach der Zertifizierung und der Wartung wurden innerhalb der JAA weitere
Themenbereiche wie die JAR OPS, die den Betrieb der Flugzeuge nach
einheitlichen Richtlinien regeln, vorangetrieben.
Neue
Lizenzen
Die JAR OPS bedingen unter anderem auch die Flight Crew Licencings (FCL), denn
wenn Flugzeuge nach gleichen Richtlinien betrieben werden, sollten auch die
Piloten nach einheitlichen Kriterien ausgebildet respektive lizenziert sein.
Nach der Änderung des Reglements über die Ausweise für
Flugpersonal (RFP) auf den 1. Juli 1997 treten auf den 1. Juli 1999 die JAR-FCL
in Kraft. Die Konsequenzen daraus sind je nach Situation der Betroffenen sehr
unterschiedlich. Das RFP hat einige mit den JAR FCL einzuführende Elemente
vorweggenommen. Vor allem im Bereich Theorieausbildung wurden die notwendigen
Weichen gestellt. Aufgrund jahrelanger Verzögerungen ist das RFP
allerdings zum falschen Zeitpunkt gekommen und hat einige Probleme verursacht,
die nur schwer zu korrigieren sind. Vor allem aber konnten die Arbeiten
für die Umsetzung der JAR Vorgaben im BAZL erst nach Abschluss der
RFP-Einführung 1998 begonnen werden, was nun zu erheblichen Zeitproblemen
bei der Einführung des FCL führt. Viele Fragen sind nur vier Monate
vor der Einführung immer noch offen. So hat sich die Schweiz zwar zur
Einführung verpflichtet, jedoch ist noch nicht in allen Bereichen klar,
welches Recht anzuwenden ist (Luftfahrtgesetz, JAR FCL, RFP).
Damit das FCL überhaupt eingeführt werden kann, muss zunächst
das BAZL die Bedingungen als zertifizierte NAA erfüllen (Termin: 7. bis
11. Juni). Erst wenn dies geschehen ist, kann das BAZL als NAA seinerseits den
Piloten und Flugschulen die entsprechenden Bewilligungen ausstellen. Damit die
Flugschulen in Zukunft nach JAR ausbilden können, benötigen sie eine
Zulassung als Flying Training Organisation oder Registered Facility.
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