ZIVILLUFTFAHRT
PILOTENAUSBILDUNG
Der schwierige Schritt in die Zukunft
von Andy Fischer, 12. März 1999
 

Klassen-
gesellschaften
Ausbildungsziel muss klar sein
Was ist ab dem
1. Juli neu?
Nationale Privatpiloten-
lizenz
Statements
 
Der Piaggio ­ das Standardschulflugzeug der Swissair Aviation School

Die Einführung der JAR FCL auf den 1. Juli stellt Piloten, Flugbetriebe und Flugschulen vor neue Tatsachen. Besonders für die Flugschulen werden die Vorlagen Konsequenzen haben.

Mit der Ratifizierung des Abkommens von Zypern am 11. September 1990 hat sich die Schweiz verpflichtet, die Normen und Regelungen der Joint Aviation Authority (JAA) anzuwenden. Die JAA, die als grössere Schwesterorganisation der ECAC (European Civil Aviation Conference) bezeichnet werden kann, ist im Zusammenhang mit der Zertifizierung des ersten Airbus (A300) entstanden. Die Entwicklung eines europäischen Verkehrsflugzeuges machte es notwendig, dass die beteiligten Firmen nach einheitlichen Kriterien planen, bauen und schliesslich zertifizieren konnten.

Damit diese Flugzeuge nun auch nach einheitlichen Richtlinien gewartet werden konnten, wurden bald weitere Übereinkommen betreffend Wartung, Anforderungen an Flugzeugmechaniker usw. notwendig. Die mit den Joint Aviation Requirements (JAR) 145 in Kraft getretenen Regelungen machen es heute möglich, ein Schweizer Flugzeug in einem anderen Joint Aviation Authority-Staat warten zu lassen, wie auch ausländische Flugzeuge in der Schweiz zu überholen.

Nach der Zertifizierung und der Wartung wurden innerhalb der JAA weitere Themenbereiche wie die JAR OPS, die den Betrieb der Flugzeuge nach einheitlichen Richtlinien regeln, vorangetrieben.

Neue Lizenzen
Die JAR OPS bedingen unter anderem auch die Flight Crew Licencings (FCL), denn wenn Flugzeuge nach gleichen Richtlinien betrieben werden, sollten auch die Piloten nach einheitlichen Kriterien ausgebildet respektive lizenziert sein. Nach der Änderung des Reglements über die Ausweise für Flugpersonal (RFP) auf den 1. Juli 1997 treten auf den 1. Juli 1999 die JAR-FCL in Kraft. Die Konsequenzen daraus sind je nach Situation der Betroffenen sehr unterschiedlich. Das RFP hat einige mit den JAR FCL einzuführende Elemente vorweggenommen. Vor allem im Bereich Theorieausbildung wurden die notwendigen Weichen gestellt. Aufgrund jahrelanger Verzögerungen ist das RFP allerdings zum falschen Zeitpunkt gekommen und hat einige Probleme verursacht, die nur schwer zu korrigieren sind. Vor allem aber konnten die Arbeiten für die Umsetzung der JAR Vorgaben im BAZL erst nach Abschluss der RFP-Einführung 1998 begonnen werden, was nun zu erheblichen Zeitproblemen bei der Einführung des FCL führt. Viele Fragen sind nur vier Monate vor der Einführung immer noch offen. So hat sich die Schweiz zwar zur Einführung verpflichtet, jedoch ist noch nicht in allen Bereichen klar, welches Recht anzuwenden ist (Luftfahrtgesetz, JAR FCL, RFP).

Damit das FCL überhaupt eingeführt werden kann, muss zunächst das BAZL die Bedingungen als zertifizierte NAA erfüllen (Termin: 7. bis 11. Juni). Erst wenn dies geschehen ist, kann das BAZL als NAA seinerseits den Piloten und Flugschulen die entsprechenden Bewilligungen ausstellen. Damit die Flugschulen in Zukunft nach JAR ausbilden können, benötigen sie eine Zulassung als Flying Training Organisation oder Registered Facility.



 
     
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