|
|
Praktische Basisausbildung im
Schulflugzeug KatanaWas ist ab dem 1. Juli neu? Wer bereits im Besitz einer Privatpilotenlizenz ist und die verlangte Radionavigationsausbildung sowie die Voice absolviert hat, erhält automatisch eine ICAO-konforme Lizenz. Diese ICAO Lizenzen werden bereits seit einiger Zeit ausgestellt (weisser Ausweis) und bleiben weiterhin gültig. Wer belegt, dass er die Bestimmungen der JAR kennt, kann ab 1. Juli eine Lizenz nach JAR beantragen. Der Vorteil der JAR-Lizenz liegt darin, dass damit auch in den anderen JAA Staaten ohne Validierung geflogen werden darf und das Fliegen von Flugzeugen aus anderen JAA Staaten ohne weiteres möglich ist (übergeordnete gesetzliche Bestimmungen vorbehalten). Wer mit dem Fliegen beginnen will, hat in Zukunft eine Ausbildung vor sich, die im Minimum 45 Stunden, wovon fünf Stunden Simulator anrechenbar sind, umfasst (heute 40 Stunden). Die fünf Stunden mehr fallen nicht stark ins Gewicht, da auch heute kaum jemand mit 40 Stunden die Ausbildung abschliessen konnte. Im Bereich Medical (das zum Fliegen benötigte Arztattest) sind die Intervalle zur Untersuchung neu vom Alter abhängig. Privatpiloten unter 30 Jahren müssen sich alle fünf Jahre der Untersuchung stellen. Piloten zwischen 30 und 50 Jahren alle zwei Jahre, zwischen 50 und 65 jedes Jahr und über 65 alle sechs Monate. Die Medicals für Berufspiloten sind von der Änderung, wenigstens was die Fristen betrifft, nicht betroffen (ein Jahr unter 40 Jahren und sechs Monate über 40 Jahren). Das BAZL ist zur Zeit noch nicht in der Lage, über die Form der Umsetzung Auskunft zu geben, es scheint aber, dass ein Pilot in Zukunft neben der Lizenz auch ein gültiges Medical mit sich führen muss. Nationale Privatpilotenlizenz In den JAR wurde eine ganze Reihe von Lizenzen und Erweiterungen (Segelflug, Ballon, Kunstflug, Flugzeugschlepp etc.) nicht erfasst. Es handelt sich hierbei um nationale Lizenzen. Die Möglichkeit, Lizenzen für den Bedarf der einzelnen Staaten zu schaffen, haben den Aero Club der Schweiz, die AOPA, die ASPI und den Verband schweizerischer Flugschulen veranlasst, vom BAZL die Schaffung einer nationalen Privatpilotenlizenz zu verlangen. Die Arbeiten zu dieser Lizenz sind bereits weit fortgeschritten, und erste Entwürfe für die Änderung des RFP's sind den Verbänden zur Begutachtung zugestellt worden. Die neue Lizenz wird voraussichtlich den Namen Restricted Privat Pilot Licence (RPPL) erhalten. Eine Vernehmlassung zu den notwendigen Änderungen im RFP ist noch in diesem Frühjahr zu erwarten. Diese Lizenz ist eine wichtige Voraussetzung für die Flugschulen und Flugplätze, damit der Flugsport auch in Zukunft bezahlbar bleibt. Da sich die Restriktionen in diesem Ausweis auf die kontrollierten Lufträume beziehen, sind weder der gewerbsmässige Flugverkehr noch die Swisscontrol direkt betroffen. Ängste, die Flugsicherheit könnte durch Piloten mit der RPPL beeinträchtigt werden, sind nicht begründet. Im weiteren schafft die RPPL ein Modul zum Erlangen der JAR Lizenz; mit der modularen Ausbildung bis zum PPL kann die Ausbildung besser gegliedert werden (1. Theoriekurs, 2. Praktische Ausbildung bis RPPL, 3. Radiotelefoniekurs und 4. Weiterausbildung bis zur JAR-Lizenz). Diese Gliederung kommt demjenigen, der die Ausbildung berufsbegleitend absolvieren will, entgegen und erlaubt es den Flugschulen, die Basisausbildung bis RPPL für rund 10000 Franken anbieten zu können. Eine ganze Reihe von Piloten werden ohne diese Lizenz von der Fliegerei ausgeschlossen. So haben einige Piloten das Fliegen mit dem einzigen Ziel erlernt, als Schlepp-Pilot Segelflugzeuge in den Himmel zu befördern und erfüllen damit eine wichtige Aufgabe im Segelflugsport. Zudem sind auch heute noch Flugzeuge ohne Radionavigations-Equipment zugelassen (Oldtimer). Deren Piloten werden nie in die Lage kommen, mit einem Künstlichen Horizont zu fliegen. Genau diese Piloten warten auf eine Lösung, die die RPPL bringen wird. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||